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green08 am 31. Juli 2020, 14:25 Uhr
DP
Die Freigrenze für den Import von Sendungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert unter 22,00 € entfällt. Diese Neuerung tritt am 01.07.2021 in Kraft. Ursprünglich war als Termin der 01.01.2021 vorgesehen, der Rat für Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Union (ECOFIN) hat jedoch am 22.07.2020 entschieden, das Inkrafttreten der Neuregelung um 6 Monate zu verschieben.
Für jede in die EU importierte Sendung muss eine Zollanmeldung mit Abgabenerhebung durchgeführt werden. Einfuhrumsatzsteuer fällt bereits ab 1 Cent Warenwert an.
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Die Freigrenze für den Import von Sendungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert unter 22,00 € entfällt. Diese Neuerung tritt am 01.07.2021 in Kraft. Ursprünglich war als Termin der 01.01.2021 vorgesehen, der Rat für Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Union (ECOFIN) hat jedoch am 22.07.2020 entschieden, das Inkrafttreten der Neuregelung um 6 Monate zu verschieben.
Für jede in die EU importierte Sendung muss eine Zollanmeldung mit Abgabenerhebung durchgeführt werden. Einfuhrumsatzsteuer fällt bereits ab 1 Cent Warenwert an.