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Wichtige Info: 22-Euro-Freigrenze für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland entfällt!
Zitat von Dtrieb am 2. Juni 2021, 19:56 UhrDas bedeutet, dass Kunden grundsätzlich für jede Ware, die sie in einem Nicht-EU-Land (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen.
DHL informiert bereits Kunden: Bisher sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei. Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Ausnahmen gelten lediglich für Alkohol, Tabak und Parfüm.
Ab dem 1. Juli 2021 endet diese Befreiung und auf jeden Warenversand werden dann Einfuhrabgaben erhoben. Ausnahme: Wenn der Warenwert so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1 Euro beträgt – also bis 5,23 Euro – verzichtet der Zoll auf die Erhebung der Abgaben.
Keine Einfuhrabgaben entstehen den Kunden außerdem, wenn die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt wurde, der bereits in der EU registriert ist und welcher die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt. Grund: Diese Abgaben werden direkt beim Verkauf bzw. der Online-Bestellung bezahlt.
Quelle: Stadt-Bremerhaven
Das bedeutet, dass Kunden grundsätzlich für jede Ware, die sie in einem Nicht-EU-Land (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen.
DHL informiert bereits Kunden: Bisher sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei. Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Ausnahmen gelten lediglich für Alkohol, Tabak und Parfüm.
Ab dem 1. Juli 2021 endet diese Befreiung und auf jeden Warenversand werden dann Einfuhrabgaben erhoben. Ausnahme: Wenn der Warenwert so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1 Euro beträgt – also bis 5,23 Euro – verzichtet der Zoll auf die Erhebung der Abgaben.
Keine Einfuhrabgaben entstehen den Kunden außerdem, wenn die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt wurde, der bereits in der EU registriert ist und welcher die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt. Grund: Diese Abgaben werden direkt beim Verkauf bzw. der Online-Bestellung bezahlt.
Quelle: Stadt-Bremerhaven
Zitat von Eisbaecker am 6. Juni 2021, 19:32 UhrZitat von Dtrieb am 2. Juni 2021, 19:56 UhrDas bedeutet, dass Kunden grundsätzlich für jede Ware, die sie in einem Nicht-EU-Land (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen.
DHL informiert bereits Kunden: Bisher sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei. Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Ausnahmen gelten lediglich für Alkohol, Tabak und Parfüm.
Ab dem 1. Juli 2021 endet diese Befreiung und auf jeden Warenversand werden dann Einfuhrabgaben erhoben. Ausnahme: Wenn der Warenwert so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1 Euro beträgt – also bis 5,23 Euro – verzichtet der Zoll auf die Erhebung der Abgaben.
Keine Einfuhrabgaben entstehen den Kunden außerdem, wenn die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt wurde, der bereits in der EU registriert ist und welcher die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt. Grund: Diese Abgaben werden direkt beim Verkauf bzw. der Online-Bestellung bezahlt.
Quelle: Stadt-Bremerhaven
Bedeutet das, dass Amazon aus dem Thema raus ist und ich dort auch bei anderen Händlern aus dem nicht EU land kaufen kann ohne einne Brief vom Zoll zu erwarten?
Zitat von Dtrieb am 2. Juni 2021, 19:56 UhrDas bedeutet, dass Kunden grundsätzlich für jede Ware, die sie in einem Nicht-EU-Land (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen.
DHL informiert bereits Kunden: Bisher sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei. Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Ausnahmen gelten lediglich für Alkohol, Tabak und Parfüm.
Ab dem 1. Juli 2021 endet diese Befreiung und auf jeden Warenversand werden dann Einfuhrabgaben erhoben. Ausnahme: Wenn der Warenwert so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1 Euro beträgt – also bis 5,23 Euro – verzichtet der Zoll auf die Erhebung der Abgaben.
Keine Einfuhrabgaben entstehen den Kunden außerdem, wenn die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt wurde, der bereits in der EU registriert ist und welcher die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt. Grund: Diese Abgaben werden direkt beim Verkauf bzw. der Online-Bestellung bezahlt.
Quelle: Stadt-Bremerhaven
Bedeutet das, dass Amazon aus dem Thema raus ist und ich dort auch bei anderen Händlern aus dem nicht EU land kaufen kann ohne einne Brief vom Zoll zu erwarten?